Die auf Ihrer Handwerkerrechnung gesondert ausgewiesenen Montagekosten sind von der
Jahreseinkommenssteuer absetzbar. Reichen Sie diese Rechnungen mit Ihrer Steuererklärung
beim Finanzamt ein. Es lohnt sich.
Voraussetzungen
- 20 % der Montagekosten, bis zu 1200,00 € im Jahr werden von der Steuerschuld direkt abgezogen,
- staatlich gefördert werden Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – KEINE Neubauten,
- das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn die Rechnung überwiesen wurde – KEINE Barzahlungen.